Vorbemerkung: Am 27.3.19 veröffentlichte Meedia ein Interview mit Matthias Döpfner, CEO von Axel Springer. Döpfner erklärt dort, die „Urheberrechtsreform wird Innovationsschub bei Bloggern und kleinen Verlagen auslösen“. Bereits am 25.3.19 erklärte Philipp Welte, Vorstand Medienmarken National bei Burda und Vorstandssprecher VDZ Publikumszeitschriften, dass ohne die EU Urheberrechts-reform das „Ende der Freiheit“ und der „Demokratie drohe“. Politiker wie auch Journalisten, die den Medienlobbyisten folg(t)en, erklär(t)en oft unisono (vor allem vor der Abstimmung) „Die Richtlinie solle lediglich sicherstellen, dass geistiges Eigentum im Netz geschützt wird und Urheber von ihrer Arbeit leben können.“
Von der Befürworterseite der neuen Urheberrechtsrichtlinie wird in der Debatte u.a. behauptet:
- „Die Reform schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für journalistische Geschäftsmodelle im Netz. Damit entsteht mehr Anreiz, digitale Content-Startups zu gründen, Blogs zu schreiben und journalistische Projekte zu etablieren. Das erzeugt mehr Vielfalt, Innovation und Kreativität im Netz.“
- „Gerade Blogger, kleinere und mittlere Verlage profitieren ebenfalls von der Reform, weil sie sonst gar nicht in der Lage wären, aus eigener Kraft mit den Plattformen zu verhandeln und ihre Rechte durchzusetzen.“
- Und man kann „weiter Memes hochladen“ und dass „die Urheberrechtsreform“ niemanden etwas „wegnehmen wird“.
- Nur die Medien mit Ihrem Qualitätsjournalismus seien „ein Bollwerk der Wahrheit gegen die unfassbare Flut an Fake News“.
- Es wäre unfair, dass im Internet mit fremden Inhalten und „geklautem Content“ Geld verdient wird, ohne dass die Medien (und deren Urheber) daran beteiligt werden.
- „Es ist im Interesse der Mehrheit der UrheberInnen […]Deswegen ist die Mehrheit der AutorInnen ja auch dafür.“
Zu den o.g. ersten beiden Behauptungen (Innovation & Blogger) und dem Contentklau haben bereits Stefan Niggemeier und Golem.de ausführlich Stellung bezogen und sie als Lügen entlarvt. Niggemeier zeigt zudem auf, dass es den Artikel 15, ehemals 11, Leistungsschutzrecht) gar nicht bräuchte, da es bereits eine einfach technische Lösung hierfür gibt. Daher fokussiert dieser Beitrag mehr auf die anderen o.g. Behauptungen.
Altes gegen neues Mediensystem
Die Befürworter der Urheberrechtsreform, allen voran die davon profitierenden Medienvertreter, Journalisten und Politiker sagen, es ginge Ihnen um den Qualitätsjournalismus, die Medien und die „Urheber“. Doch damit meinen Sie vor allem ihr eigenes „altes“ Mediensystem. Sie haben dabei jedoch „vergessen“ (evt. sogar bewusst und mit voller Absicht?), dass wir nicht mehr 1990 haben, sondern sich die Medien-Welt weiterentwickelt hat.
Stattdessen sind die Medien und ihre Vertreter bei der Entwicklung ihres Geschäftsmodells nicht wirklich über die Zeit ihrer Gründung hinausgekommen und verharren anno dazumal. Sie finanzieren sich immer noch so, wie sie es vor mehr als 200 Jahren auch getan haben: Sie filtern und aggregieren themenspezifische Inhalte, ordnen diese neu als Zielgruppenkanal und vermarkten diesen, das Geld wird dabei durch Werbung und Vertriebserlöse verdient.
Medien sind eigentlich auch „Nachrichtenaggregatoren“ und damit „Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft“
Damit unterscheiden sich die Medien eigentlich nicht von den von ihnen abgegrenzten, in der Urheberrechtsreform als „Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft“ bezeichneten „Nachrichtenaggregatoren“ oder auch den „Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“, über welche Drittinhalte von Nutzern verbreitet werden. Denn Medien erstellen ggf. zwar eigene Texte (sofern nicht aus dpa und Mantelredaktionen übernommen). Die Ursprungsstories dafür aber stammen wiederum nicht von den Medien selbst, sondern oftmals von den eigentlichen Urhebern einer Nachricht, den Nutzern – natürlichen wie juristischen Personen (oft machen sich Medien dabei nicht mehr die Mühe, die Pressemitteilungen dieser Nutzer zu verändern, sondern veröffentlichen diese 1 zu 1).
Der elementare Fehler der Urheberrechtsreform und aller Befürworter liegt darin, dass sie dieses „alte“ System und Rollenverständnis der Medien aufgreifen und es für besonders schützenswert erklären, „um so die Verfügbarkeit verlässlicher Informationen zu fördern“.
Etablierte Medien mutieren zu Fake News
Das ist insofern grotesk, denn die Art und Weise, wie Medien vor allem im Vorfeld zur Abstimmung über die Urheberrechtsreform berichtet haben, zeigt, dass sie diese Rolle nicht mehr erfüllen wollen oder können. Medien haben sich dabei der gleichen Methoden bedient, wie sie auch von Fake News eingesetzt werden:
- Framing (es wird mit „Morddrohungen“ und „bezahlte Demonstranten“ argumentiert)
- Unausgewogene, einseitige, nicht pluralistische Berichterstattung, die bewusst Fakten und Informationen weglässt oder falsch darstellt.
- „Kleinreden“ bestimmter Fakten (etwa: „Kinder und Jugendliche als Demonstranten“, „einige tausend“)
Nun, man kann das machen. Auch aus Mediensicht darf einseitig berichtet werden, vor allem wenn es zum eigenen Vorteil gereicht. Allerdings sind dies dann nicht mehr Medien, die dem Prinzip des Qualitätsjournalismus unterliegen, den die Medien selbst und viele Ihrer Vertreter hier nun gerne als „Bollwerk der Demokratie“ verteidigen (und die durch die neue EU Richtlinie ja geschützt werden sollen). D.h. die Medien haben wider ihrer Funktion, die sie eigentlich in der Gesellschaft übernehmen sollen, agiert. Das macht es umso schwerer, Sie finanziell durch Abos zu unterstützen, wie auch sie gegen die „Lügenpresse“-Schreier und eigentlichen Fakenews-Macher vom rechten Rand zu verteidigen.
Zudem ist der Kontext der Aussage, dass „Medien wichtig seien, da wir sonst alle von Fake News manipuliert werden“ schlichtweg seit Kurzem widerlegt. Eine aktuelle Studie zeigt, dass der Einfluss von Fake News wesentlich geringer ist, als uns die Medienvertreter „mit ihrem Pathos“ weismachen wollen.
Viele der etablierten Massenmedien (u.a. Bild, FAZ, Süddeutsche) haben mit ihrer einseitigen Berichterstattung erheblich Karmapunkte verloren und weiteren Kredit verspielt. Sie (wie auch grosse Teile der Politik) sollten dringend ihre Haltung ändern, wollen sie weiter bestehen. Empfehlenswert hierzu ist die Aussage von Prof. Dr. Peter Kruse im Deutschen Bundestag:
Zwei-Klassen-Gesellschaft beim Urheberrechtsschutz
In der neuen Urheberrechtslinie ist die Rede von „Journalisten, Urhebern, Rechteinhabern und Künstlern“. Die Befürworter betonen dies auch stets, es ginge Ihnen um alle Urheber.
Allerdings sind mit „Urheber“ nur alle in Vermarktungs- und Verwertungsgesellschaften organisierten Erzeuger von Inhalten gemeint (eine kleine Minderheit).
Ihnen gegenüber stehen alle nicht in diesen Systemen „Organisierten“, also Blogger und private Nutzer (die überwältigende Mehrheit), diese gelten lt. EU Urheberrechtsrichtlinie nicht als „schützenswerte“ Urheber.
- „Auch sollte dieser Schutz nicht für Internetseiten wie etwa Blogs gelten, die im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht auf Initiative sowie unter der redaktionellen Verantwortung und der Aufsicht eines Dienstleisters wie etwa eines Presseverlags stattfindet, Informationen zur Verfügung stellen.“ (Erwägungsgrund Nr. 56)
- „Dieses Schutzbedürfnis besteht nicht, wenn der Vertragspartner als Endnutzer handelt und das Werk oder die Darbietung selbst nicht verwertet“ (Erwägungsgrund Nr. 72)
Trotz der Tatsache, dass die Mehrheit der Urheber von den Vorteilen der Urheberrechtsreform ausgeschlossen ist, verdrehen die Befürworter dabei gerne auch mal die Fakten und suggerieren uns, dass „alle Urheber“ wie auch die Bevölkerung dafür wären.
Dabei sieht es in Wahrheit ganz anders aus: Nur 26% der Deutschen sind für das neue Urheberrecht, die Mehrheit der Deutschen (55 %) sind dagegen.
Eine Richtlinie für legalen „Content-Klau“ und warum es eine „VG Netz“ braucht
Interessant in dem Kontext ist dabei die Tatsache, dass große Verlage sich gerne auch mal bei Youtubern „bedienen“ (Beispiel „Blick“, das Schweizer Pendant zur „Bild“ des mit Springer kooperierenden Ringierverlags) oder den „kleinen“ Bloggern ihren Content klauen, unentgeltlich und gegen das Urheberrecht verstoßend.
Durch das neue Urheberrecht wird dies übrigens gesetzlich erlaubt (so zumindest die Interpretation aus Sicht des Nicht-Juristen MR. WOM), da diese ja kein Schutzbedürfnis mehr haben. Die Blogger werden damit faktisch ihres geistigen Eigentums beraubt (es sei denn sie gründen einen Verlag, ein journalistisches Medium und schliessen sich den bestehenden Verwertungsgesellschaften an).
Diese Eigentums-Entmachtung durch das neue Urheberrecht betrifft dabei auch alle privaten Nutzer, die Content produzieren (sofern sie nicht einen Mandatsvertrags mit einer Verwertungsgesellschaft, etwa der VG Wort, abgeschlossen haben). D.h. Medien und durch eine Verwertungsgesellschaft „legitimierte“ Urheber könn(t)en nun auch munter legal bei den Privatnutzern „Content klauen“ und damit Geld verdienen.
Wie Medien (Verlage) oder schutzwürdige Urheber mit „User Content“ von Plattformen (Google/Facebook) Urhebertantiemen ausgeschüttet zu bekommen – zwei Szenarien:
- Ein Verlag lädt ein (nicht schutzwürdiges) Video eines Privatnutzers aus dem Internet herunter, baut es in sein Angebot ein, meldet es dann der entsprechenden Verwertungsgesellschaft, bekommt eine Content ID, die er dann z.B. bei Youtube anmeldet, und erhält dann jedes Mal Geld von Youtube dafür.
- Ein Profifotograf könnte (unbemerkt) ein 1. Portrait-Bild von einem privaten Nutzer machen, es bei der VG Bild anmelden, dann bei Facebook hochladen und mit seinem Urheberrecht markieren. Lädt der Nutzer später ein eigenes 2. Bild von sich (z.B. Selfie) hoch, erkennt der Uploadfilter dieses 2. Bild aufgrund seiner Unschärfegenauigkeit entweder als illegalen Content und verweigert den Upload, oder aber er ordnet es fälschlicherweise dem Urheberrecht des 1. Bildes zu, d.h. der Profifotograf würde an jedem vom Privatnutzer hochgeladenen Bild weiteres Geld verdienen. Wäre der Fotograf ganz perfide, so könnte er auch weitere Upload ganz verbieten – der Nutzer könnte also keine weiteren Bilder mehr von sich hochladen.
Der private Nutzer könnte nichts dagegen tun, denn er hat mit keiner Verwertungsgesellschaft einen Mandatsvertrag zur Vertretung (oder ist dort Mitglied) und wird auch keine Möglichkeit dazu haben, selbst wenn er es wollte. Denn das Problem ist: Die bestehenden Verwertungsgesellschaften sind nicht gar zugänglich für Blogger, Youtuber, Influencer oder auch private Nutzer – sie sind nur auf Inhalteurheber „alter“ Medien ausgerichtet.
Damit also zukünftig alle anderen Urheber (Private, Influencer, Youtuber, Blogger usw.) auch einen adäquaten Urheberrechtsschutz (wie auch Einnahmen daraus) genießen können, müssten alle Nutzer zusammen eine eigene Verwertungsgesellschaft gründen – eine „VG Netz“ (Collecting Society NET: CSNet).
Diese sollten jedem in Europa (wie auch der Schweiz, da diese sicher auch Uploadfilter einführen wird) offen stehen und könnte die Urheberrechte wie auch die Einnahmen aller Nutzer zudem digital innovativer verwalten und z.B. über eine Blockchain organisieren. Finanzieren liesse sich der Aufbau der nötigen Infrastruktur hierbei z.B. über ein Crowdfunding – bei 500 Mio. Europäern = Nutzern und Urhebern = Medienmassen würde hier schon 1 € (oder noch weniger) pro Nutzer ausreichen.
Jeder ist heute ein Urheber – auch private Nutzer
Womit wir beim Kern der Sache sind, um den es hier eigentlich geht: den Machtkampf der „alten Massenmedien“ (und Teilen der Politik) gegen die „neuen“ Medienmassen.
Die Medien- und ihre Lenker haben mittlerweile erkannt: Sie sind nicht mehr allein in Ihrer Rolle als „4. Instanz“ – als „Influencer“ der „alten“ Welt. Denn mittlerweile werden 80% der Webinhalte von privaten Nutzern erstellt.
Heute ist jeder Webnutzer, der selber (nutzergenerierte) Inhalte produziert, ein Medium und damit ein „Publisher“ wie auch ein Urheber. Damit ist auch jeder ein Influencer. Nicht nur durch die Inhalte in Form von Blogbeiträgen, Social Media Posts, Fotos, Videos, Memes, Musik uvm., die er erstellt. Sondern auch dadurch, welche Inhalte er (im „sozialen“ Internet) markiert (Likes, Favs, Herzchen etc.), teilt oder kommentiert (Stichwort: Filterblase).
Mit dieser neuen Nutzermacht ist auch eine neue, „5. Instanz“ entstanden: Earned Media der Medienmassen. Und mit ihr eine völlig neue Form von Medien: Blogger, Youtuber, Influencer, geboren aus nutzergeniertem Inhalten, die plötzlich mit ihren hohen Reichweite etablierten Medien den Rang und Werbeinnahmen ablaufen und sich und ihre Verwertungsrechte auch noch selber vermarkten.
Das ist mitnichten neu, sondern spätestens seit 2006 bekannt, als die Zeitschrift „Time“ mit Ihrem Titel „You“ den Nutzer (und seine Inhalte) zur „Person of the Year“ kürte. Und es bedroht mittlerweile die Medien in ihrem wirtschaftlichen Kern, den Werbeinnahmen. Eric Reynolds, der Marketingchef von Clorox bringt es auf den Punkt: “there will be more marketing, but it’ll be less obvious. It’ll be more inside people’s lives. People are going to be going to their trusted networks for information, not their traditional media.”
Klar, dass diese Entwicklung vielen Medien – Verlagen (Axel Springer u.a.), TV Sendern (u.a. RTL via Bertelsmann), Vermarktern (Musik, Film, Werbeplätze) und Verwertern (GEMA, VG Wort/Bild etc.) – nicht gefällt, weshalb sie ihre Lobbyisten losgeschickt haben, dies mit der EU Urheberrechtsreform zu ändern, um den alten Status quo wieder herzustellen.
Viele Politiker waren dabei (leider) für die Ansichten der Medien-Lobbyisten empfänglich. Vielleicht weil sie mit falschen Aussagen geködert wurden oder keine Kompetenz besaßen, aber eventuell auch, weil sie seit dem Bericht von Prof. Dr. Kruse im Bundestag verstanden haben: Es gibt nun mit dem Internet einen extrem starken Bürger (und dessen gewaltige Stimme im Netz), was einige Politiker sicher als „Bedrohung“ (man schaue sich nur die Bürger-Beteiligung gegen die Urheberrechtsreform an) empfinden, die man am liebsten „abstellen“ würde.
Es waren die Medien, nicht die Politiker – Was wir Nutzer als Urheber nun tun können
Wir alle als Nutzer, Bürger und vor allem die Gegner der Urheberrechtsreform, werden die neue EU Urheberrichtlinie voraussichtlich weder verhindern, noch ändern kurzfristig können. Die Richtlinie mit u.a. Artikel 15, 16, 17 (ehemals Artikel 11, 12, 13) wird daher in den nächsten 2 Jahren in Gesetze umgesetzt werden müssen und dabei ein grösseres Chaos und mehr Rechtsunsicherheiten verursachen, als die DSGVO. Erst danach werden Gerichte langwierig klären können, ob das alles auch gesetzeskonform ist.
Dies kann man nun (berechtigterweise) offensichtlich den Politikern anlasten (als Legislative) und gegen die Axels, Helgas und Katarinas dieser Politiker-Welt protestieren, wie es aktuell geschieht.
Doch bei genauer Betrachtung geht es nicht um die Politik, oder die „Zensur“ durch Uploadfilter, sondern um etwas anderes. Der Blick (und der Protest) sollte sich („Folge dem Geld“ / cui bono) daher viel stärker auf den „Lobby-Player“ richten, der dahinter steckt: Die Medien- und Verwertungswirtschaft selbst und Ihre Lenker und Entscheider.
Wenn #Artikel17 Gegner, Internetnutzer und Demo-Organisatoren also smart sind, lenken sie von nun an ihren Protest-Fokus gegen die eigentlichen Profiteure und Lenker dieser sogenannten Urheberrechts-„Reform“, die Medienlobby.
Die Hashtags des Protestes sollten daher besser #niewiederaxelspringer, #niemehrBILD, #niemehrFAZ #niewiederGEMA oder niemehrVGWort lauten statt #niewiederSPD und #niemehrCDU.
Und um dem Protest noch mehr Gewicht zu verleihen, sollten wir alle als Nutzer einfach mal einen Tag (eine Woche, ein Jahr) eine Pause von diesen „alten“ Medien machen. Sie nicht nutzen, nicht anklicken, nicht lesen, nicht kaufen, nicht teilen und nicht verlinken. Kurzum: Wir sollten in einen Medienstreik treten. Denn damit treffen wir die Medien dort, wo sie am empfindlichsten sind: Beim Verkauf und der Reichweite, die ihnen erst zu Werbeeinnahmen verhilft.
Stattdessen sollten wir eine Zeit lang nur noch unsere eigenen Nachrichten machen, nutzen, lesen, teilen und verlinken. Gute Nachrichten, von Nutzern für Nutzer. Ohne Clickbaiting, Fake News, falsche Behauptungen und geklautem Content. Wir tun dies eh schon, jeden Tag, millionenfach, überall: Als Influencer, Blogger, Youtuber, Wikipediaautor, normaler Nutzer und in vielen anderen Rollen. Und wie Studien aus den USA belegen zeigt es auch schon Wirkung. Der Konsum etablierter Medien, speziell TV geht immer mehr zurück, und damit wird auch massiv weniger über diese Medien gesprochen.
Und wenn wir dann schon unsere eigenen Nachrichten machen, dann sollten wir uns als Nutzer (im Netz) eventuell auch überlegen, unsere eigene Verwertungsgesellschaft für unsere Inhalte zu gründen, die unsere Urheberrechte an unseren Social-Media-Posts, Blogartikeln, Instagrambildern, Videos und Selfies sichert und schützt und dafür auch Geld sowohl von Google, Facebook und Co. wie auch den etablierten „alten“ Medien bekommt.
Über den Autor: Mark Leinemann alias „MR. WOM“ (Künstlername lt. deutschem Reisepass) ist Befürworter eines modernen Urheberrechts, allerdings erklärter Gegner der beschlossenen EU Urheberrechtsreform. Er ist Gründer von „MR. WOM“, einer Beratung und Agentur für Earned Media, Word of Mouth & Collaborative Marketing und als solcher ein Freund und Botschafter für nutzergenierte Inhalte und das Word of Mouth der Medienmassen.
Zum Nachlesen: Die neue EU Urheberrechtsrichtlinie in der beschlossenen Fassung (deutsche Fassung): http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271-271_DE.pdf
Ja schade, dass das Ding zumindest in der EU schon durch ist. Ich hoffe einfach drauf, dass Google entweder große, in der VG Media vertretene, Verlage bei Google News einfach rausfiltert und dann eher Blogger zum Zug kommen, oder Google News einfach in Europa einstellt. Die Trafficeinbußen werden dann schon zeigen, wer sich da vergaloppiert hat.
Ein VG Netz ist natürlich auch wünschenswert, aber mit der aktuellen Politik wahrscheinlich nicht zu machen sein. Dafür sind die Parlamentarier zu alt und zu weit weg von den neuen Medien.